Mon Proxima ist eine Online-Plattform zur Verwaltung von rechtlichen Schutzmaßnahmen (Vormundschaft, Betreuung). Es kann nicht wie eine herkömmliche mobile Anwendung heruntergeladen werden, was häufig zu Verwirrung führt. Dieser Leitfaden misst die Diskrepanzen zwischen dem, was die Nutzer suchen, und dem, was die Plattform tatsächlich bietet, und beschreibt dann die Aktivierung des geschützten Bereichs je nach Art der Maßnahme.
Zugang zu Mon Proxima: mobile Anwendung oder Webplattform
| Kriterium | Native mobile Anwendung | Mon Proxima (Webplattform) |
|---|---|---|
| Herunterladen aus einem Store | Ja (App Store, Google Play) | Nein, keine native Anwendung verfügbar |
| Zugang | Symbol auf dem Startbildschirm | Webbrowser (Chrome, Safari, Firefox) |
| Kontoerstellung | Selbstständig durch den Nutzer | Initiiert durch den gerichtlich bestellten Vertreter |
| Offline-Zugriff | Möglich je nach Anwendung | Internetverbindung erforderlich |
| Push-Benachrichtigungen | Ja | Nein |
Die Anfrage “Mon Proxima herunterladen” bleibt sehr häufig, aber Mon Proxima existiert nicht in Form einer nativen Anwendung. Der Zugang erfolgt ausschließlich über einen Webbrowser, sowohl auf dem Computer als auch auf dem Tablet oder Smartphone. Man muss lediglich die Website monproxima.fr besuchen und sich mit den vom Vertreter übermittelten Anmeldedaten einloggen.
Auf Tablet oder Smartphone ist es möglich, eine Verknüpfung zur Website auf dem Startbildschirm hinzuzufügen. Diese Verknüpfung verhält sich visuell wie eine Anwendung, bleibt jedoch ein Link zum Browser. Für diejenigen, die mein Konto Mon Proxima herunterladen möchten, erfolgt der Prozess also über diese Methode der Webverknüpfung anstelle eines App-Stores.

Aktivierung des geschützten Bereichs Mon Proxima je nach Schutzregime
Die Aktivierung des geschützten Bereichs funktioniert nicht gleich, je nachdem, ob die Maßnahme einer Vormundschaft oder einer Betreuung unterliegt. Diese Unterscheidung, die in den bestehenden Leitfäden selten detailliert beschrieben wird, bestimmt das Zugangslevel zur Plattform.
Betreuung: Die geschützte Person behält direkten Zugang
Bei Betreuung kann die geschützte Person ihre Informationen selbst über Mon Proxima einsehen. Der Betreuer aktiviert den Bereich, aber die betroffene Person hat ihre eigenen Anmeldedaten, um auf die Dokumente, Konten und den Verlauf der Maßnahme zuzugreifen.
Dieses Vorgehen respektiert das Prinzip der Betreuung, das darauf abzielt, Unterstützung zu bieten, ohne zu ersetzen. Die geschützte Person behält eine Autonomie bei der Einsichtnahme und kann die auf ihrem Konto erfassten Vorgänge überprüfen.
Vormundschaft: Der Vormund steuert die Plattform
Bei Vormundschaft ist es der Vormund (beruflich oder familiär), der den Bereich Mon Proxima verwaltet. Das Informationsniveau, das der geschützten Person übermittelt wird, hängt von den vom Richter festgelegten Modalitäten ab. Der Vormund kann einen eingeschränkten oder beratenden Zugang erlauben oder die Sichtbarkeit bestimmter Dokumente einschränken.
Die autorisierten Angehörigen haben ihrerseits einen separaten, rein beratenden Zugang. Sie können weder die Daten ändern noch Vorgänge durchführen, können jedoch den Verlauf der Maßnahme verfolgen, wenn der Vertreter ihnen diesen Zugang gewährt hat.
Individualisiertes Bankkonto und Mon Proxima seit dem Dekret von 2024
Das Dekret Nr. 2024-659, das seit dem 1. Januar 2025 gilt, schreibt vor, dass jede Schutzmaßnahme an ein separates und individualisiertes Bankkonto gebunden sein muss. Diese Verpflichtung betrifft auch bescheidene Vermögen und zielt darauf ab, die Nachvollziehbarkeit der Vorgänge zu stärken.
Mon Proxima ermöglicht es, dieses spezielle Konto zu verknüpfen und die damit verbundenen Vorgänge zu erfassen. Allerdings überprüft die Plattform nicht, ob das Konto gemäß den Vorgaben des Richters eröffnet wurde. Diese Konformität liegt in der Verantwortung des Vormunds oder des gerichtlich bestellten Vertreters.
Dieser Punkt hat direkte praktische Konsequenzen für die betreuenden Familien. Die Eröffnung des individualisierten Bankkontos muss im Voraus bei der Bank erfolgen, bevor die Flüsse in Mon Proxima erfasst werden können. Jeder Fehler bei der Verknüpfung kann die Vorbereitung der jährlichen Verwaltungsberichte komplizieren.
Vorbereitung der Kontrollen des Vormundschaftsrichters über Mon Proxima
Die Plattform zentralisiert die für die regelmäßigen Kontrollen des Vormundschaftsrichters erforderlichen Dokumente. Der Vertreter kann dort die Kontoauszüge, die Belege für Ausgaben und die Verwaltungsberichte speichern.
- Die jährlichen Verwaltungsberichte müssen im mit den Gerichten kompatiblen Format direkt aus dem Bereich Mon Proxima exportiert werden
- Die Belege (Rechnungen, Verordnungen, Kostenvoranschläge) können digitalisiert und jeder erfassten Transaktion zugeordnet werden
- Der Verlauf der Banktransaktionen, die mit dem individualisierten Konto verknüpft sind, dient als Grundlage für die Vermögensbilanz, die dem Richter übermittelt wird

Datensicherheit und Hosting von Mon Proxima
Mon Proxima speichert sensible Daten: Identität der geschützten Person, Bankdokumente, medizinische Unterlagen in bestimmten Fällen, Korrespondenz mit dem Richter. Die Frage der Sicherheit dieses Hostings verdient Aufmerksamkeit.
Die Plattform funktioniert auf einem sicheren Online-Hosting, das nur durch Authentifizierung zugänglich ist. Die Daten werden auf Servern in Frankreich gespeichert, was sie dem französischen und europäischen rechtlichen Rahmen zum Schutz personenbezogener Daten unterwirft.
- Jeder Nutzer hat nur Zugang zu den Akten, für die er vom Vertreter autorisiert wurde
- Die Passwörter müssen ein verstärktes Format einhalten (minimale Länge, Sonderzeichen)
- Die automatische Abmeldung wird nach einer Inaktivitätsperiode aktiviert, um das Risiko unbefugten Zugriffs zu begrenzen
- Keine Daten sind offline zugänglich, was das Risiko im Falle von Verlust oder Diebstahl des Geräts verringert
Für ältere Nutzer oder solche, die mit digitalen Werkzeugen weniger vertraut sind, erfordert die Navigation auf dem Tablet manchmal eine Anpassung der Anzeigegröße in den Browsereinstellungen. Mon Proxima bietet keinen speziellen Barrierefreiheitsmodus an, aber die Benutzeroberfläche bleibt auf den gängigsten mobilen Browsern lesbar.
Die Unterscheidung zwischen Vormundschaft und Betreuung, die obligatorische Verknüpfung eines individualisierten Bankkontos seit dem Dekret Nr. 2024-659 und das Fehlen einer nativen Anwendung sind die drei Punkte, die die meisten Fragen aufwerfen. Überprüfen Sie den Typ der Schutzmaßnahme, bevor Sie den Bereich aktivieren, bleibt der erste Schritt, um Fehler bei der Konfiguration auf Mon Proxima zu vermeiden.



